Zdrojový jazyk: Německy
Entstehen dem Kind durch sein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besondere Kosten (z. B. Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Ausbildungsstätte, Kosten für Arbeitsmittel wie Berufskleidung oder Werkzeuge, Studiengebühren usw.), werden diese Kosten bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt. Von der Familienkasse wird hierzu ein Betrag in Höhe von .... Euro von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen.