Zdrojový jazyk: Německy
Aus Sicht des Allgemeinen Sozialdienstes im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt ist es im Interesse des Kindeswohls sinnvoll, Frau Stella die alleinige elterliche Sorge für ihre Tochter zu übertragen. Die von Herrn vorgebrachten massiven Einwände gegen die Erziehungseignung der Mutter (mangelhafte Gesundheitsfürsorge) haben mit großer Wahrscheinlichkeit und nach der Überzeugung des Allgemeinen Sozialdienstes keine reale Grundlage.