Sie haben anlässlich Ihres Krankenhausaufenthaltes Stützkrücken erhalten. Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die Kosten für diese, von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden, da die Kosten unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt von €26,20 brutto, liegen. Wir bitten um Ihr Verständnis.