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In Kalenderjahr der Aufnahme Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tatigkeit und im folgenden Kalenderjahr sind Sie verpflichtet,die Umsatzsteuer monatlich anzumelden und abzufuhren.Diese monatlichen Umsatzsteuervornameldungen mussen Sie grudsatzlich auf elektronischem weg bis zum 10.Tah nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt ubermitteln.
Sie erleichtern uns auch im Zahlungsverkehr die Arbeit,wenn Sie den Verwendungszweck fur Ihre Zahlung genau angeben(steuernummer,Steuerart und Zahlungszeitraum).