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das Generalkonsulat bedauert , Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Auslænnderrechts nicht entsprochen kann.
Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen erlauben keine positiven Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer gesicherten Existenzgrundlage in der Türkei. Ihre Bereitschaft, vor oder mit Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums in die Türkei zurückzukehren, wird daher als eher gering angesehen. Das beantragte Visum war daher zu versagen.
Dieses schreiben wurde maschinell gefertigt und ist ohne Unterschrift rechtsgültig.