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Mit Einheitssteuer, Einfachsteuer oder auch Flat Tax (FT; eigentlich flat rate tax) wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Bei der Einheitssteuer ist der Steuersatz konstant und damit gleich dem Grenzsteuersatz.
Die Einführung einer Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell verbunden mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem weitgehenden Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen, um auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.