Langue de départ: Allemand
1. Dass Rashbam die historichen Bücher der heiligen Schrift commentiert hat ist keineswegs gewiss, da für die Existenz dieser Commentare nicht mer als zwei Anführungen bei Abraham ben Uriel sprechen. Der angeblich durch zwei Anführungen bei Kara im Cod. Sem. 104 bezeugte Commentar zu Samuel beruht auf einem Irrthum. Denn erstens ist der angeblich Kara'iche Commentar zum 1 B. Sam. (im Cod. Sem. 104) von 1,24 an tross der deutlichen Ueberschrift… sicher nicht von Kara, sondern von einem Compilator, der ausser Menachem und Dunasch die Erklärungen von Raschi, Josef Kara, der aber nicht ausdrücklich genannt wird, seinem Lehrer R. Jakob und einem nicht näher bezeichneten französischen Exegeten oder Lexicographen Simeon benuzt, die Unsichten spanischer Schrifterklärer kennt und erwähnt, auch eine von R. Eleasar und Verona ihm mündlich mitgetheilte Worterklärung anführt. Zweitens ist die Abkürzung … zu 1 Sam. Gewiss nicht in… sondern in … auszulösen, ebenso 1 Sam. 21, 2 … aus… verschrieben. Der Talmudkundige Verfasser des Samuel-Commentars hätte den berühmten Rashbam gewiss nicht mit… citirt sondern mit… oder ähnlich.