Limba sursă: Germană
Das Verfahren wird wegen Nichtabgabe von Geboten hinsichtlich der alleinbetriebenden Antragstellerin
aus dem Anordnungsbeschluss einstweilen eingestellt.
Die beschlagnahme des Grundbesitzes bleibt bestehen.
Das Verfahren wird nur auf Antrag des genannten Gläubigers fortgesetzt. Der Antrag muß spätestens innerhalb von 6 Monaten seit der Zustellung dieses Besschlusses bei dem Gericht eingegangen sein. wird der Fortsenzungsantrag nicht innerhalb der Frist gestelt, so ist das Verfahren aufzuheben