Langue d'arrivée: Allemand
Nach seinem Amtsantritt, verkündet Hitler eine Reihe von Gesetzen um den "Notstand" hervorzurufen. Die erste Maßnahme in diese Richtung war der Erlass des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 der die Artikel der Weimarer Verfassung zu den persönlichen Rechten aufhob. Auf diese Art entstand ein legaler Bürgerkrieg, der die physische Auslöschung nicht nur der politischen Gegner, sondern auch ganzen Kategorien von Bürgern die aus irgendwelchen Gründen nicht ins politische System passten erlaubte.