Das gegen Sie am 09.08.2006 durch Beamte des Hauptzollamtes Stralsund, Zollkommissariat Rostock eingeleitete Steuerstrafverfahren habe ich eingestellt. Im Wiederholungsfall mussen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf die Ruckgabe der beschlagnahmten Zigaretten haben Sie bereits am Tag des aufgriff verzichtet. Sie werden daher verwertet.