Spesialistgodkjenning Med hjemmel i lov av 2. juli 1999 nr. 64 om helsepersonell m.v. (helsepersonelloven) § 53, jf. § 51 og tilherende bestemmelser, gir Helsedirektoratet godkjenning som spesialist i nevrokirurgi til Amin Amiri Født 9. september 1969 Oslo, 3. april 2013
Zulassung zum Facharzt Mit Rechtsgrundlage im Gesetz vom 2. Juli 1999 Nr. 64 über (staatlich zugelassenes) Gesundheitspersonal u.ä. (Gesundheitspersonalgesetz) §53, vgl. §51 und zugehörige Bestimmungen, erteilt das Norwegische Gesundheitsdirektorat die Zulassung zum Facharzt in Neurochirurgie an Amin Amiri Geboren am 9. September 1969 Oslo, den 3. April 2013
Bemerkungen zur Übersetzung
"Spesialist" wurde hier nicht mit "Spezialist" übersetzt, obwohl der im helsepersonellov (https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1999-07-02-64#KAPITTEL_9) benutzte Begriff "spesialist" nicht nur Ärzte einschließt. Da es hier aber um einen Arzt geht und der deutsche Begriffkomplex "Zulassung zum Spezialisten" unidiomatisch ist, wurde gleich "Facharzt" gewählt. Denn "spesiallege" (das norwegische Pendant zu "Facharzt") fällt unter "spesialist".
"helsepersonell" wurde mit "staatlich zugelassenes" erläutert, da im Deutschen "Gesundheitspersonal" assoziativ auch auf Menschen ohne staatliche Ausbildung (vgl. Heilpraktiker) übertragen werden könnte.
"helsedirektoratet" wurde um "Norwegisch" erweitert, da es kein exaktes Äquivalent zu dieser Behörde gibt und dieses somit angedeutet werden soll.
Zuletzt bestätigt oder bearbeitet von nevena-77 - 6 März 2015 09:03