Frau xxx erhielt in unzumutbarer Weise den Betrag in Höhe von xx€, welcher das Arbeitslosengeld gemäß Artikel 69, 2. Halbjahr, betrifft. Der final zur Auszahlung angefragte Betrag ist xx €.
Naposledy potvrzeno či editováno Rodrigues - 10 únor 2010 06:25