Frau xxx erhielt in unzumutbarer Weise den Betrag in Höhe von xx€, welcher das Arbeitslosengeld gemäß Artikel 69, 2. Halbjahr, betrifft. Der final zur Auszahlung angefragte Betrag ist xx €.
Poslednja provera i obrada od Rodrigues - 10 Februar 2010 06:25