Frau xxx erhielt in unzumutbarer Weise den Betrag in Höhe von xx€, welcher das Arbeitslosengeld gemäß Artikel 69, 2. Halbjahr, betrifft. Der final zur Auszahlung angefragte Betrag ist xx €.
Viimeksi tarkastanut tai toimittanut Rodrigues - 10 Helmikuu 2010 06:25