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1890 aufgelassen, fiel die Flesche nach dem Ersten Weltkrieg wie auch die anderen Koblenzer Festungswerke unter die Bestimmungen des Artikels 180 des Versailler Vertrags und musste entfestigt werden. Als erstes zu zerstörendes Werk wählte man die Bubenheimer Flesche aus, wo etwa Mitte Juli die ersten Arbeiten begannen. Zur Vorbereitung der vorgesehenen Sprengarbeiten fanden hier Anfang September 1920 die ersten Sprengversuche statt. Die Abbrucharbeiten an der Flesche waren etwa Mitte November 1920 beendet.